Eine insbesondere für Selbständige – interessante Änderung der Rechtsprechung hat das Bundessozialgericht – B 14 AS 35/08 R vollzogen. Es hat entschieden, dass im Rahmen von Arbeitslosengeld II die Pflicht zur Verwertung von Lebensversicherungen kann bei langjährig Selbständigen eine besondere Härte bedeuten kann, mit der Folge, dass die Versicherung nicht aufgelöst werden muss.
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