Das Sozialgericht Kiel hat in einem Eilverfahren – S 34 AS 34/12 ER – am 08.02.2012 beschlossen, dass ein Umzug in eine größere – in diesem Fall nicht teurere – Wohnung aufgrund der schlechten Raumaufteilung zur Schaffung eines zusätzlichen Kinderzimmers erforderlich seien kann. Dazu hat das Gericht ausgeführt – bearbeitet und gekürzt:
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Nimmt ein langzeitarbeitsloser Vater das Umgangsrecht mit seinem Kind regelmäßig wahr, kann dies den Umzug in eine größere Wohnung rechtfertigen. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle eines Beziehers von Arbeitslosengeld II, dessen elfjährige Tochter jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Schulferien mit ihm in seiner 40qm großen Wohnung verbringt.
Das Sozialgericht Dortmund – S 31 AS 317/08 – hat die Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung Arbeitsuchender in Bochum (ARGE) zur Gewährung höherer Kosten der Unterkunft nach einem notwendigen Umzug ohne vorherige Zustimmung der Behörde verurteilt. Dabei hat das Gericht klargestellt, dass entgegenstehende Richtlinien der Stadt Bochum nicht rechtsverbindlich sind.
Der 4. Senat des Bundessozialgerichts hat am 1. Juni 2010 im Verfahren B 4 AS 60/09 R entschieden, dass der Beklagte nach einem Umzug aus Bayern zur Übernahme der Kosten der Unterkunft für eine teurere Wohnung in Berlin, deren Mietzins von 300 Euro warm für Berliner Verhältnisse jedoch angemessen ist, verpflichtet ist. Wenn Ihnen das [...]
Eine Trennung vom Partner ist kein Einzelfall. Die daraus erwachsenden Probleme beim Umzug und mit den damit verbundenen Kosten ist gerichtlich auch schon mehrfach entschieden worden. Trotzdem weigern sich Jobcenter und ARGEn immer wieder, die Kosten der Ausstattung der neu zu beziehenden Wohnung zu übernehmen.