Das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht hat in einem von mir vertretenen Fall einem Hartz IV Empfänger im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Zinsen und die Tilgungsraten, die dieser für seine selbst genutzte Immobilie zahlen muss, zugesprochen. (L 11 B 41/10 AS ER vom 03.05.2010) Das Gericht hat dabei den Zins- und Tilgungsplan der Kredit gebenden Bank zugrunde [...]
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