Die Reform des SGB II hat länger gedauert, als dieses abzusehen war. Dennoch haben Sie bzw. Ihre Kinder bereits seit Jahresbeginn rückwirkend Anspruch auf Leistungen. Dieses sind Ansprüche auf – Mehraufwendungen für gemeinschaftliches Mittagessen – Schülermonatskarten – Vereinsmitgliedschaften – Klassenfahrten, Schul- und KiTa-Ausflüge
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