Bis vor einiger Zeit dachte ich auch, dass es auf Sylt keine großen Probleme im SGB II Bereich gibt. Dann häuften sich die Anfragen von der Insel und ich machte die Erfahrung, dass es eine große Anzahl an Menschen gibt, die auf Hartz IV Leistungen oder Grundsicherung angewiesen sind.
Im Internet findet man inzwischen als Beschlussvorlage die neuen Mietobergrenzen für Kiel, die ab dem 01.01.2013 gelten sollen. Die Vorlage ist noch nicht verabschiedet, so dass diese Angaben nur vorläufig sind. Ersichtlich ist jedoch, dass die Kosten der Unterkunft weiter steigen. Es werden also höhere Mietkosten als bisher als angemessen angesehen werden.
Informationsveranstaltung Dienstag, 13.11.2012 um 19:30 Uhr
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Der Kieler Mietspiegel ist die Berechnungsgrundlage für die Mietobergrenze bei Empfängern von Sozialleistungen. Der Mietspiegel 2012 sollte, wie immer wieder beteuert wurde, spätestens Ende 2012 veröffentlicht werden. Immerhin liegt die Datenerhebung schon einige Monate zurück und sollte längst ausgewertet sein.
Die Entscheidung des Bundessozialgericht vom 22.08.2012 liegt noch nicht im Volltext vor, aber wie aus der Pressemitteilung zu entnehmen ist, wird sich aus ihr ergeben, dass zumindest hinsichtlich der Betriebskosten die Mietobergrenze in Kiel zu niedrig angesetzt ist. Folgerichtig hat das SG in einer Reihe von Urteilen entschieden, dass die durchschnittlichen Betriebskosten des Kieler Mietspiegels [...]
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