Die Kosten für eine Schülermonatskarte sind im Rahmen des SGB II Bezuges vom Jobcenter zu übernehmen wenn dieser zusätzliche Bedarf nicht anders gedeckt werden kann. Dies hat das Sozialgericht Kiel – S 30 AS 16/11 ER – in einem Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz entschieden. Der Anspruch ergebe sich aus § 21 Abs. 6 SGB II. [...]
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