Der 4. Senat des Bundessozialgerichts hat am 18. Januar 2011 im Verfahren B 4 AS 108/10 R entschieden, dass der als selbständiger Rechtsanwalt tätige und privat krankenversicherte Kläger im streitigen Zeitraum des Jahres 2009 von dem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Übernahme seiner Beiträge zur privaten Krankenversicherung in voller Höhe verlangen kann.
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