Bis vor einiger Zeit dachte ich auch, dass es auf Sylt keine großen Probleme im SGB II Bereich gibt. Dann häuften sich die Anfragen von der Insel und ich machte die Erfahrung, dass es eine große Anzahl an Menschen gibt, die auf Hartz IV Leistungen oder Grundsicherung angewiesen sind.
Im Internet findet man inzwischen als Beschlussvorlage die neuen Mietobergrenzen für Kiel, die ab dem 01.01.2013 gelten sollen. Die Vorlage ist noch nicht verabschiedet, so dass diese Angaben nur vorläufig sind. Ersichtlich ist jedoch, dass die Kosten der Unterkunft weiter steigen. Es werden also höhere Mietkosten als bisher als angemessen angesehen werden.
Informationsveranstaltung Dienstag, 13.11.2012 um 19:30 Uhr
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Das Sozialgericht Kiel hat in einem Eilverfahren – S 34 AS 34/12 ER – am 08.02.2012 beschlossen, dass ein Umzug in eine größere – in diesem Fall nicht teurere – Wohnung aufgrund der schlechten Raumaufteilung zur Schaffung eines zusätzlichen Kinderzimmers erforderlich seien kann. Dazu hat das Gericht ausgeführt – bearbeitet und gekürzt:
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Immer wieder taucht bei Hartz 4 Empfängern das Problem auf, dass wenn Sie von ihrem Vermieter eine Rückzahlung aus den vorher geleisteten Vorauszahlungen erhalten das Betriebskostenguthaben vom Jobcenter angerechnet wird. Die Anrechnung ist in § 22 Abs. 3 SGB II (neue Fassung) geregelt. Danach mindern Betriebskostenguthaben im Monat nach deren Zugang (oder der Anrechnung) die [...]