Viele Leistungsbezieher sind dem Rat von Fachleuten gefolgt und haben hinsichtlich aller Leistungsbescheide Überprüfungsanträge und Widersprüche eingelegt, um von einer möglicherweise positiven Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Regelsätzen und Anrechnungsfragen (z.B. Kindergeld) auch für die Vergangenheit zu profitieren.
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