Wenn ein Hartz 4-Empfänger seine Heizkosten - zum Beispiel wegen einer defekten Heizungsanlage - nicht senken kann, sind die vollen Heizkosten weiter zu zahlen. Das gilt auch dann wenn das Jobcenter eine Kostensenkungsaufforderung erteilt hat.
Wenn das Jobcenter nicht die vollständigen Heizkosten übernimmt hat es auch kein Recht ein Heizkostenguthaben komplett erstattet zu bekommen.
Der nächste Winter kommt bestimmt. Wenn der Heizöltank leer ist darf das Jobcenter die Kosten für eine Öllieferung nur bei verschwenderischem Verhalten ablehnen - insbesondere wenn Kinder mit im Haus sind.
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen – L 20 AS 26/08 – hat entschieden, dass wenn Bedürftige die sich im ALG II-Bezug befinden laufende Leistungen für den Unterkunfts- bzw. Heizungsbedarf erhalten, dann ist eine Heizkostennachforderung vom Erst- oder Fortzahlungsantragumfasst, da eine Heizkostennachforderung als[...]
Das Sozialgericht Lüneburg – S 25 AS 1233/06 – hat entschieden unter welchen Umständen die tatsächlichen Heizkosten von der ARGE zu übernehmen sind. im vorliegenden Fall ging es um einen Hartz IV Empfänger der in einem Eigenheim wohnt, dass die[...]
Nach dem Urteil zu den Strom- und Warmwasserkosten vom 27.02.2008 sollten die Bezieher von Grundsicherungsleistungen Ihre Bescheide wegen zu zu viel einbehaltener Stromkosten überprüfen oder überprüfen lassen.