Leistungen für EU Bürger nicht unbedingt von Jobcenter aber zumeist vom SGB XII-Träger
Das Bundessozialgericht hat heute in mehreren Fällen über Leistungen von EU-Bürgern nach dem SGB II sowie nach dem SGB XII entschieden. Es kommt zu dem Ergebnis, dass auch nach der Entscheidung des EuGH ein Leitungsanspruch nicht völlig entfallen muss.