Bei einem Hilfebedürftigen, der Leistungen der Grundsicherung bezieht, darf ein gegen einen Elternteil bestehender Unterhaltsanspruch bei der Leistungsberechnung grundsätzlich nur in der Höhe berücksichtigt werden, in der er tatsächlich zur Auszahlung an das Kind gelangt. Unerheblich ist, ob in einer Unterhaltsvereinbarung ein höherer Betrag vereinbart worden ist.
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Eine insbesondere für Selbständige – interessante Änderung der Rechtsprechung hat das Bundessozialgericht – B 14 AS 35/08 R vollzogen. Es hat entschieden, dass im Rahmen von Arbeitslosengeld II die Pflicht zur Verwertung von Lebensversicherungen kann bei langjährig Selbständigen eine besondere Härte bedeuten kann, mit der Folge, dass die Versicherung nicht aufgelöst werden muss.
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Das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht – L 11 B 541/08 AS ER – hat in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass das Einkommen – auch von Ehegatten – nur bei einer funktionierenden Bedarfsgemeinschaft im ALG II Bezug angerechnet werden darf.
Streit um Regelsätze für Kinder, Kosten für Klassenfahrten, Geldgeschenke – Was bedeutet das konkret für Familien mit Kindern ? Für die Familien haben die genannten Gerichtentscheidungen nur dann positive Auswirkungen, wenn sie ihre Ansprüche gegen Jobcenter und ARGE geltend machen und durchsetzen.
Das Sozialgericht Dresden – S 10 AS 229/07 – hat entschieden, dass wenn ein Empfänger von Arbeitslosengeld II der zuvor Arbeitslosengeld I bekommen hat eine noch ausstehende Zahlung bekommt, diese in dem Monat anzurechnen ist in dem Sie tatsächlich zufließt.