Das Bayerische Landessozialgericht – L 11 B 448/08 AS ER – hat entschieden, dass Hartz-IV-Empfänger Leistungskürzungen wegen Pflichtverletzungen nur dann hinnehmen müssen, wenn diese Pflichten in der Eingliederungsvereinbarung exakt festgelegt wurden. Eine Sanktionierung wegen nicht ausreichender Bewerbungsbemühungen nur dann zulässig, wenn aus der Vereinbarung klar hervor geht, wie viele Bewerbungen in welchem Zeitraum geschrieben werden [...]
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