Die Beratungshilfe soll Menschen zu ihrem Recht verhelfen. Sie sollen mit Hilfe eines Rechtsanwaltes ihre Rechte durchsetzen können. Auch wenn Sie einen Anwalt nicht bezahlen können. Beratungshilfe ist eine staatliche Sozialleistung, mit der der Staat die Kosten für den Anwalt übernimmt. Sie zeigen, dass Sie die Arbeit des Anwaltes ernst nehmen, indem Sie sich mit einem Pauschalbetrag in Höhe von 10 € an den anwaltlichen Kosten beteiligen.
Die Beratungshilfe ist unabhängig von der deutschen Staatsbürgerschaft.
Wann haben Sie Anspruch auf Beratungshilfe?
- Wenn Sie Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder
- wenn ihr „anrechenbares” Monatseinkommen vergleichbar gering ist.
Welche Kosten werden abgedeckt und für welche Fälle?
Die Beratungshilfe deckt die kompletten anwaltlichen Kosten für die Beratung und die außergerichtliche Vertretung u.a. auf dem Gebiet
- Sozialrecht -Bsp.Hartz IV
- Arbeitsrecht
- übriges Zivilrecht
- Verwaltungsrecht
Im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht werden lediglich die Kosten für eine mündliche Beratung abgedeckt.
Wie bekommen Sie Beratungshilfe?
Sie brauchen einen Berechtigungsschein, der Sie zur Beratungshilfe berechtigt. Sie erhalten ihn in der Rechtsantragsstelle des für Sie zuständigen Amtsgerichts (Ihres ersten Wohnsitzes).
Hier sind die Adressen der Amtsgerichte in der Umgebung:
- Für Kiel: Amtsgericht Kiel, Deliusstraße 22, 24114 Kiel – Öffnungszeiten
- Für Plön: Amtsgericht Plön, Lütjenburger Straße 48, 24306 Plön
- Für Eckernförde: Amtsgericht Eckernförde, Reeperbahn 45 – 47, 24340 Eckernförde
- Für Neumünster: Amtsgericht Neumünster, Boostedter Straße 26, 24534 Neumünster
- Für Rendsburg: Amtsgericht Rendsburg, Königstraße 17, 24768 Rendsburg
Sie müssen folgende Unterlagen mitbringen:
- Ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
- Unterlagen und Schriftverkehr zu der Angelegenheit für die Sie Beratungshilfe beantragt beantragen
- Belege über laufendes Einkommen (Lohnabrechnungen, Renten- oder sonstige Bescheide)
- Zahlungsbelege/Kontoauszüge zu laufenden Ausgaben (Miete, Nebenkosten, Strom, Versicherungen etc.)
Hinweis: Bei Beziehern von Grundsicherungsleistungen (Hartz IV etc.) reicht für die beiden zuletzt genannten Positionen in der Regel die Vorlage des aktuellen Leistungsbescheides aus.
Sollten Sie es nicht schaffen,zum Beratungstermin einen Beratungshilfeschein mitzubringen, so beantragen wir diesen für Sie bei der zuständigen Stelle.
Tags:Arbeitslosengeld, Beratungshilfe, Hartz IV, Jobcenter, Prozesskostenhilfe, Sozialhilfe
7 Trackbacks
[...] Leistungsempfänger haben Sie in aller Regel Anspruch auf Beratungshilfe für eine Beratung beim Rechtsanwalt. Die Beratung und außergerichtliche Vertretung kostet [...]
[...] Sie sich beraten. Wir arbeiten auch für Beratungshilfe. Tags:Arbeitslosengeld II, Hartz IV, Regelsatz Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Sozialrecht [...]
[...] vor Ort zurück, sondern lassen Sie sich qualifiziert beraten. Sie haben Anspruch auf Beratungshilfe, also wird die Beratung für Sie, bis auf die Selbstbeteiligung in Höhe von 10 Euro [...]
[...] Wie man einen Beratungshilfeschein bekommt können Sie hier nachlesen: Beratungshilfe [...]
[...] kostet Sie das ? Als Hartz IV-Empfänger haben Sie Anspruch auf Beratungshilfe und [...]
[...] kostet Sie das ? Als Hartz IV-Empfänger haben Sie Anspruch auf Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe [...]
[...] gilt auch hier: Hartz IV Empfänger bekommen meistens Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe. Darum sollten Sie sich nicht selbst mit den Behörden [...]