Eine Rückforderung von gewährten Leistungen durch ARGEn oder Jobcenter ist ein normaler Vorgang, der all die Leistungsbezieher trifft, die unregelmäßig hinzuverdienen oder bei denen andere Leistungen angerechnet werden. Manchmal kommen hohe und damit sehr belastende Rückforderungen auf die Leistungsbezieher zu. Die Forderung wird dann üblicherweise an die Regionaldirektion zum Einzug der Forderung weitergegeben. Monat für Monat werden dadurch von den Leistungen Beträge einbehalten, über die die Leistungsbezieher schnell den Überblick verlieren.
Es lohnt sich, gerade die alten Rückforderungsbescheide überprüfen zu lassen. Diese Bescheide sind oft rechtswidrig, weil die Rückforderung nicht nach den einzelnen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft aufgeteilt ist. Die ARGEn und Jobcenter können diesen Mangel nicht korrigieren, wenn der Rückforderungsbescheid vor mehr als einem Jahr ergangen.
Lassen Sie daher auch die alten Rückforderungsbescheide anwaltlich überprüfen. Sollten die Bescheide rechtswidrig sein, müssen sie aufgehoben werden. Von Ihnen bereits zurückgezahltes Geld muss erstattet werden.
Sie haben fragen oder wünschen unsere Unterstützung ? Rufen Sie uns an !
Tags:Aufhebung, Regionaldirektion, Rückforderung