Das Sozialgericht Stade – S 28 AS 413/09 hat am 06.12.2011 entschieden, dass Darlehn – die zum Beispiel von Verwandten zur Überbrückung gegeben werden weil das Jobcenter die Grundsicherungsleitungen nicht rechtzeitig ausgezahlt hat – nicht als Einkommen anzurechnen sind.
Das Sozialgericht begegnet mit seiner Entscheidung einer leider immer häufiger vorkommenden Praxis: Erst wird das dem Leistungsberechtigten zustehende Geld nicht (rechtzeitig) ausgezahlt und wenn sich der Leistungsberechtigte in seiner Verzweiflung Geld leiht wird die Auszahlung mit der Begründung verweigert derjenige sei im betreffenden Zeitraum nicht bedürftig gewesen.
Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden lassen Sie sich über das beste Vorgehen beraten – wir helfen Ihnen gerne.
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Veröffentlicht in Sozialrecht | Getagged Darlehn, Einkommen, SGB II |
Das Bundessozialgericht – B 14 AS 185/10 R – hat entschieden, dass nach Sinn und Zweck des § 11 Abs 1 SGB II eine Rückzahlung von Kosten für Haushaltsenergie, die auf Vorauszahlungen aus Zeiträumen beruht, in denen Hilfebedürftigkeit bestand, nicht als Einkommen berücksichtigt werden kann, weil es sich bei den Zahlungen für Haushaltsenergie um die Befriedigung eines der Regelleistung zuzuordnenden Grundbedarfs handelt. Einnahmen aus Einsparungen hinsichtlich der Regelbedarfe seinen grundsätzlich über den jeweiligen Bezugszeitraum hinweg von der Berücksichtigung als Einkommen freizustellen. Mehr lesen »
Veröffentlicht in Sozialrecht | Getagged ALG II, Einkommen |
Bis vor einiger Zeit war es ein Problem für Menschen im Hartz 4 Bezug, dass ihnen wenn Sie im Krankenhaus waren die Krankenhausverpflegung angerechnet und somit vom Regelsatz abgezogen wurde. Dies wurde durch eine Entscheidung des Bundessozialgericht geklärt und ist kein Thema mehr.
Um so mehr verwundert es, dass es für Menschen die Grundsicherung im Alter (SGB XII) beziehen das Problem der Anrechnung weiter besteht. Auch wenn es auf dieser Webseite nur um SGB II Leistungen geht möchte ich trotzdem auf dieses Problem hinweisen und hoffe, dass die Hinweise weitergegeben werden.
Das Sozialgericht Nürnberg hat sich – 30.06.2011 – S 20 SO 54/10 – nun gegen die noch vorherrschende Meinung gestellt und aus meiner Sicht überzeugend dargelegt warum eine Anrechnung von Krankenhausverpflegung auch bei Menschen die Grundsicherung im Alter beziehen nicht erfolgen darf.
Alle Betroffenen sollten sich fachkundigen Rat einholen und Widerspruch gegen solche Bescheid einlegen.
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Immer wieder taucht bei Hartz 4 Empfängern das Problem auf, dass wenn Sie von ihrem Vermieter eine Rückzahlung aus den vorher geleisteten Vorauszahlungen erhalten das Betriebskostenguthaben vom Jobcenter angerechnet wird.
Die Anrechnung ist in § 22 Abs. 3 SGB II (neue Fassung) geregelt. Danach mindern Betriebskostenguthaben im Monat nach deren Zugang (oder der Anrechnung) die Kosten der Unterkunft. Dabei bleiben solche Beträge unberücksichtigt die sich auf Stromkosten beziehen.
Das ist auch OK wenn das Jobcenter vorher die volle Miete gezahlt hat. Es ist aber nicht mehr in Ordnung wenn – wie in vielen Fällen – das Jobcenter nur einen Teil der Mietkosten trägt (bis zur Mietobergrenze).
In diesen Fällen steht das Betriebskostenguthaben dem Hartz 4 Empfänger zu und nicht dem Jobcenter.
Wenn Sie einen entsprechenden Änderungsbescheid erhalten lassen sie sich fachkundig beraten und legen Sie Widerspruch ein.
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Das Landessozialgericht Baden-Württemberg ( L 3 AS 332/10- vom 13.04.2011) hat entschieden, dass die Weigerung eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) abzuschließen keinen ausreichenden Grund für eine Sanktion des eines Leistungsberechtigten darstellt. Der Leistungsträger (Jobcenter) hat stets das mildeste Mittel zu wählen das auch zum Erfolg führt. Nach § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II hat Grundsicherungsträger die Möglichkeit die entsprechenden Regelungen durch Verwaltungsakt festzusetzen. Dies reicht als milderes Mittel aus.
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